Beschwerden über Partnervermittlungen steigen

Die Beschwerden über Partnervermittlungs-Agenturen häufen sich. Jüngstes Beispiel: Zwei Damen griffen tief ins Geldbörsel, um via Agentur „Helga“ einen Partner zu finden. Trotz gegenteiliger Versprechungen bei Vertragsabschluss, entsprach keine der Anfragen den Vorstellungen der Auftraggeberinnen. Die AK intervenierte, um wenigstens einen Teil des Geldes zurückzuerhalten – Fehlanzeige. Deshalb rät Konsumentenschützerin Daniela Zellner, vor Vertragsabschluss die Geschäftsbedingungen genau prüfen zu lassen und erinnert an das siebentägige Rücktrittsrecht.

Die Beschwerden einsamer Herzen über Probleme mit Partnervermittlungsagenturen haben bei den AK-Konsumentenschützern in den letzten Jahren stark zugenommen, das Geschäft mit der Liebe boomt. Das jüngste Beispiel stellen zwei aktuelle Fälle in Zusammenhang mit der Partnervermittlung „Helga“ dar. Jene Agentur hat ihren Firmensitz zwar in Deutschland, wirbt aber auch in Österreich massiv um Kunden.

Zwei Damen gaben viel Geld – rund 1.500 und etwa 2.400 Euro für jeweils drei Kontaktadressen – aus, um via „Helga“ einen Partner zu finden. Obwohl ihnen bei Vertragsabschluss seitens der Agentur versprochen wurde, in Kürze würden sich die ersten Interessenten finden, kamen nur schleppend Anfragen, die jedoch nicht den Partnervorstellungen der Damen entsprachen. Da sich hier kein Erfolg einstellte, wandten sich die beiden Betroffenen an die AK, worauf Konsumentenberaterin Daniela Zellner bei „Helga“ intervenierte, um wenigstens einen Teil des Geldes für die Damen zurückzuholen – leider erfolglos.

Die Konsumentenschützerin zeigt sich vor allem von den Begründungen der Partnervermittlungs-Agentur überrascht. Demzufolge seien die beiden Damen gewissermaßen selbst daran schuld, dass die Vermittlungsversuche fehlgeschlagen sind. „Helga“ versucht das mit mangelnder äußerlicher Attraktivität oder niederen Motiven (Geldgier) seitens der Betroffenen zu erklären.

So heißt es im ersten Fall:

"Wir werden keinerlei Rückzahlung leisten, da der Vertrag mehr als erfüllt ist, sie hat 17 Partnervorschläge erhalten, in den Rückmeldungen sogar einige Herren als nett bezeichnet. Dass diese Frau Ü. nicht als besonders attraktiv fanden, liegt nicht in unserem Ermessen".

Begründung im zweiten Fall:

"Laut den Rückmeldungen von Frau G. mussten wir feststellen, dass es Frau G. nicht unbedingt um die Körpergröße der Herren ging, sondern sie sucht einen vermögenden Mann, der ihr Leben finanziert. Mann mit Geld sucht in der Regel auch Frau mit Geld. Um ihren Wünschen gerecht zu werden muss sie schon ein wenig Geduld mitbringen."

AK rät: Verträgeprüfen lassen, Rücktrittsrecht beachten

Um sich bereits im Vorfeld mögliche spätere finanzielle Verluste, Frotzeleien oder menschenverachtende Kommentare zu ersparen, rät Zellner: „Bevor jemand einen Vertrag mit einer Partnervermittlungs-Agentur unterschreibt, soll er oder sie diesen Vertrag genau prüfen lassen – wer sich nicht sicher ist, kann gerne die Dienste der AK-Konsumentenberatung in Anspruch nehmen.“

In diesem Zusammenhang verweist die AK-Expertin auch auf eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums aus dem Jahr 1987 über Ausübungsvorschriften für Partnervermittler: Laut §4, Abs. 1, Zi. 1 besteht bei solchen Verträgen (sofern sie außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten unterzeichnet werden - was die Regel darstellt), ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten Woche nach Vertragsabschluss.“

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