Saftige Rückforderung wegen winzigem Mehrverdienst unzulässig

Wer mehr Geld verdient bekommt manchmal deutlich weniger heraus – 1.302 Euro weniger. So viel forderte die Gebietskrankenkasse von einer Salzburgerin zurück, die wegen einer Stufenvorrückung ein Prozent oder 30 Euro mehr verdiente als erlaubt. „Das war eine unvorhersehbare Überschreitung der Grenze“, argumentieren die AK-Rechtsschützer. Und sie bekamen Recht. In zweiter Instanz entschied jetzt das Oberlandesgericht in Linz, dass das Kindergeld nicht zurückgezahlt werden muss.

Frau G. hatte mit ihrer Firma bis zum 2. Geburtstag ihrer Tochter eine Karenz vereinbart. Nach der Karenz arbeitete sie 2003 knapp 6 Monate Teilzeit, bezog aber noch Kindergeld. Um eine Rückzahlung zu vermeiden ließ sich Frau G. ihre Arbeitszeit von der Firma genau berechnen. Die Zuverdienstgrenze sollte ja nicht überschritten werden. Aber eine Stufenvorrückung und eine prozentuelle Gehaltserhöhung – eigentlich positive Ereignisse – machten ihr einen Strich durch die Rechnung: Wegen einer minimalen Überschreitung der Grenze um ein Prozent, lediglich 30 Euro, forderte die GKK 1.302 Euro zurück – und wich trotz Intervention der AK und Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium nicht von diesem Betrag ab.

Bis 2007 Überschreitung um 15 Prozent in Härtefällen möglich

„Aber in Härtefällen bis zum Jahr 2007 kann die Zuverdienstgrenze um bis zu 15 Prozent überschritten werden, ohne dass Geld zurückgefordert wird“, sagt AK-Expertin Gerda Klingenbrunner. Das Oberlandesgericht in Linz stellte in zweiter Instanz fest, dass die minimale Überschreitung um ein Prozent für die geschädigte Arbeitnehmerin unvorhersehbar war. Zumal sie penibel darauf geachtet hatte, diese eben nicht zu überschreiten und davon ausgegangen war, die planmäßige Vorrückung sei bereits von der Firma berücksichtigt. „Da seit Jänner 2008 nur noch jener Betrag zurückbezahlt werden muss, der über der Verdienstgrenze liegt, gibt es derart gravierende finanzielle Einschnitte glücklicherweise nicht mehr“, so AK-Präsident Siegfried Pichler. Derzeit werden von der SGKK allerdings erst die Fälle aus dem Jahr 2004 überprüft. „Wenn die Einschleifregelung rückwirkend auch auf alle Fälle vor 2008 angewendet werden würde, könnten weitere soziale Härten einfach und ohne lange Verfahren verhindert werden“, fordert der AK-Präsident.

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