Ihr Recht bei schmierigem, schwarzen Strand

Was Sie tun sollten, wenn der Traumstrand verschmutzt ist

Die Meldungen über Ölaustritte häufen sich. Während die Umweltkatastrophe im Golf von Mexiko seit Wochen in den Medien präsent ist, tritt jetzt angeblich auch im Roten Meer bei Ägypten Öl aus einer Bohrleitung aus. Den Stränden droht Verschmutzung.

Ihr Recht bei schmierigem, schwarzen Sand

Haben Sie einen reinen Badeurlaub gebucht, dann ist das Meer, beziehungsweise die Möglichkeit, dort zu schwimmen, ein wesentliches Merkmal der Reise. Fällt diese wegen höherer Gewalt weg, dann können Sie vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten. Sind Sie schon unterwegs, wenn die Bademöglichkeit wegfällt, dann können Sie jedenfalls eine Preisminderung verlangen.

Das ist zu beachten

Prinzipiell wird nicht jeder Urlaub durch eine Ölpest vor Ort beeinträchtigt. Eine kulturelle Rundreise ist zum Beispiel nicht betroffen. Außerdem muss die Einschränkung ihres Urlaubsvergnügens auf Grund von seriösen Medienberichten als wahrscheinlich gelten. Und die Beeinträchtigung muss sich natürlich auf ihr tatsächliches Urlaubsziel beziehen. Nicht zuletzt sollten Sie bis knapp vor dem Reiseantritt warten, wie sich die Situation entwickelt. Wird Ihnen eine Umbuchung angeboten, dann müssen Sie diese annehmen, wenn sie zumutbar ist: Die Reisezeit, der Preis und der Reisezweck haben aber gleich zu bleiben.

Rücktritt immer mit Einschreiben

Die AK-Konsumentenschützer raten, den Rücktritt immer mit einem eingeschriebenen Brief bekannt zu geben. Sie müssen darin auch bekannt geben, warum Sie von einem Wegfall der Gründe für Ihre Buchung ausgehen. Schadensersatzansprüche gegen Reiseveranstalter sind jedenfalls nicht möglich: Eine Ölpest ist „höhere Gewalt“, kein Verschulden des Organisators.

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