Verbesserungen für Bankkunden

Mit 1. November 2009 trat das neue Zahlungsdienstegesetz in Kraft, das langjährige Forderungen der Konsumentenschützer umsetzt. Neu ist vor allem, dass der Buchungstag mit dem Valutatag bei einer Gutschrift identisch ist.

  1. Schnellere Überweisungen
    Elektronische Zahlungsaufträge (Onlinebanking) in Euro müssen innerhalb der EU bereits am nächsten Tag dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden. Diese Regelung ist spätestens mit 1.1.2012 umzusetzen. In der Übergangszeit darf die Überweisungsdauer maximal 3 Tage betragen. Bei Überweisungen in Papierform verlängert sich der Zeitraum um einen Tag. Nimmt der Konsument eine Bareinzahlung auf sein Konto vor, muss dieser Betrag sofort gutgeschrieben werden.

  2. Buchungstag ist Valutatag!
    Neu ist auch, dass eine Gutschrift eines Euro-Betrags mit taggleicher Valuta auf das Empfängergirokonto gebucht werden muss, d.h. die „Wertstellung“ auf das Konto muss am Tag der Überweisung erfolgen. Bisher gab es eine zeitliche Differenz zwischen „Buchung“ und „Wertstellung“, was dazu führte, dass Konsumenten bei Abbuchungen vor Wertstellung oft ins Minus kamen.

  3. Kontoschließungsgebühren fallen weg
    Für Konsumenten wird auch der Wechsel der Bankverbindung erleichtert, denn bei der Schließung von Girokonten entfällt die Kontoschließungsgebühr.

  4. Längere Einspruchsfristen
    Bei schriftlich erteilten Einziehungsaufträgen wird die Einspruchsfrist von 42 auf 56 Tage verlängert. Damit können die Konsumenten bei unberechtigten Einziehungen künftig innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung den Betrag rückbuchen lassen.
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