Wichtige Verbraucherinformationen
04.07.2007
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Lebensmittelskandale kommen immer wieder vor („Gammelfleisch“) und verunsichern klarerweise die Konsumenten. Informationen dazu sind für die Verbraucher kaum rechtzeitig, ausreichend und lückenlos zu erhalten. Dem könnte ein verbindlich geregeltes Verbraucherinformationsrecht entgegenwirken, und es könnte auch das Vertrauen der Konsumenten in die Märkte stärken. Deshalb fordert die AK ein Verbraucherinformationsgesetz mit diesen Eckpunkten:
- Das Recht von Verbrauchern, Zugang zu Informationen über Produkte und Dienstleistungen zu erhalten, die bei Behörden und Unternehmen vorhanden sind.
- Das Recht und die Pflicht von Behörden, von sich aus Verbraucher über Missstände zu informieren und insbesondere auch Kontrollergebnisse über verbraucherrelevante Gesetzesverstöße (Lebensmittelrecht, Futterrecht) zu veröffentlichen.
- Die Pflicht der Behörden, die bei ihnen vorhandenen Verbraucherinformationen über Produkte und Dienstleistungen weiterzugeben, sowie Datenbanken über Missstände einzurichten.
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