Versicherung kündigen - Achtung Falle!

Jede sechste Versicherungsanfrage in der AK Konsumentenberatung betrifft Fragen und Probleme zur Kündigung von Versicherungsverträgen. Ein guter Teil der Verträge wird vorzeitig aufgelöst. „Aber falsch kündigen kann teuer kommen“, informieren die AK-Konsumentenschützer.

Die Versicherungsnehmer brauchen klare Informationen beim Kündigen einer Versicherung und einheitliche Kündigungsrechte, verlangt die AK. Eine neue AK Publikation „Versicherung kündigen“ und Musterbriefe zum richtigen Kündigen gibt den Konsumenten Tipps und hilft teure Kosten sparen.

Kündigungen oft ein Problem

Von rund 2.100 Versicherungsbeschwerden in der AK Beratung geht’s bei 15 Prozent um die Kündigung von Verträgen. In vielen Fällen geht eine Kündigung schief. So zeigt etwa eine gesonderte Auswertung der Anfragen in der AK Beratung zu Unfallversicherungen: Bei 40 schriftlichen Kundenbeschwerden und Fragen zur Unfallversicherung betrifft ein Viertel die „Kündigung“. Ein Teil der Kunden will sich nur über Kündigungsmodalitäten informieren, aber ein Teil der Anfragen sind Beschwerden, zum Beispiel über zurückgewiesene Kündigungen.

Zurückweisung von Kündigungen

In der Beratung geht es bei der Versicherungskündigung meist um die Rückforderung von gewährten Dauerrabatten bei Sachversicherungsverträgen, insbesondere bei Haushalts- oder Rechtsschutzversicherungen, aber auch Unfallversicherungen. Hier kann es um einige 100 Euro gehen.

Oft werden die Kündigungen auch zurückgewiesen, weil die Kündigungsfrist laut Vertrag – zumeist ein oder drei Monate – nicht eingehalten wurde. In manchen Fällen geht es nur um ein paar Tage, zum Beispiel bei einer nicht fristgerechten Kündigung beim Wohnungswechsel.

Entscheidend ist, dass ein Kündigungsschreiben fristgerecht beim Versicherer einlangt – und nicht das Datum des Poststempels.

Die AK verlangt daher:

  • Bessere qualitative vorvertragliche Informationen – auch zu den Kündigungs- oder Beendigungsmöglichkeiten eines Vertrages: Es soll ein Produktinformationsblatt verpflichtend ausgehändigt werden. In Deutschland gibt es das schon. Darin sollen alle Eckpunkte des Vertrages aufgelistet sein, auch die Laufzeit und die Möglichkeiten zur Beendigung (Kündigung) des Vertrages.

  • Klarheit zur Kündigung bei Zukunftsvorsorge: Die jährliche Kündigungsmöglichkeit soll auch für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gelten – bei den Lebensversicherungen gibt es das bereits. Das soll im Versicherungsvertragsgesetz klargestellt werden.

  • Allgemeines Rücktrittsrecht nach Abschluss: Ein allgemeines Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss soll für alle Versicherungsverträge eingeführt werden. Das soll an keine Bedingungen geknüpft sein und unabhängig von der Art des Abschlusses gelten.
  • Wählen Sie die Laufzeit des Vertrages bewusst aus. Bei zu lange gewählten Laufzeiten kann es sein, dass Verträge gekündigt werden müssen aufgrund geänderter Lebensumstände (zum Beispiel Familienplanung, Scheidung oder Arbeitslosigkeit). Das betrifft vor allem Lebensversicherungsverträge, die immer häufiger mit langen Laufzeiten (40 Jahre und mehr!) angeboten werden.

  • Die Grundlaufzeit der meisten Versicherungsverträge beträgt drei Jahre. Ausnahmen sind insbesondere die Kfz-Haftpflichtversicherung (ein Jahr) und in der Praxis Lebensversicherungsverträge (mit Kapitalbildung) mit meist Laufzeiten von mehr als zehn Jahre. Die Kündigung von kapitalbildenden Lebensversicherungen ist fast immer ein Verlustgeschäft. Der Rückkaufswert ist häufig geringer als die Summe an einbezahlten Prämien.

  • Nehmen Sie Aussagen von Versicherungsberatern kritisch unter die Lupe. Das stimmt nicht: Ihr Versicherungsberater will Ihnen weismachen, die Kündigung einer Lebensversicherung sei „kein Verlust“.

  • Länger als drei Jahre laufende Verträge haben häufig einen Dauerrabatt für Ihre freiwillige längere Bindung. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages ist der Dauerrabatt zurückzuzahlen. Achtung: Nicht jede Dauerrabatt–Klausel ist laut Obersten Gerichtshof rechtskonform. Prüfen Sie daher die Klausel vor Vertragsabschluss.

  • Ihre Kündigungsrechte können Sie im Vertrag nachlesen. Die Kündigungsfristen betragen – je nach Vertragstypus und Kündigungsgrund - ein oder drei Monate.
  • Kündigen Sie schriftlich. Für eine wirksame Kündigung ist das Einlangen eines Schreibens beim Versicherer maßgeblich.

  • Eine Kündigung ist nicht gleich ein Rücktritt. Beim Rücktritt treten Sie vom Vertragsabschluss zurück (weil etwa Formvorschriften des Vertrags nicht eingehalten werden). Bei der Kündigung lösen Sie einen bestehenden Vertrag auf – entweder ordentlich (zum Beispiel jährlich zur Hauptfälligkeit) oder aus einem besonderen (außerordentlichen) Grund (wie Kündigung im Schadensfall).
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