Konsumentenberatung durchforstet Verträge von Fitness-Studios
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Die Salzburger AK-Konsumentenberater haben die Verträge von 26 Fitness-Studios nach gesetzwidrigen Klauseln durchforstet und wurden kräftig fündig: insgesamt wurden mehr als 200 Beanstandungen eruiert.
Eine der häufigsten Beanstandungen betrifft die Verlängerungsklausel: Wird ein Vertrag nicht ausdrücklich gekündigt, gilt er als automatisch verlängert. „Diese Vorgangsweise ist nicht korrekt“, sagt Konsumentenschützer Peter Niedermayr. „Der Konsument müsste erst von seinem Studio schriftlich aufmerksam gemacht werden, dass sich sein Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht rechtzeitig kündigt.“
Klar gesetzeswidrig ist ein Haftungsausschluss, wie ihn viele Studios in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. „Das ist eindeutig gegen das Konsumentenschutzgesetz!“, so Niedermayr. „Bei Körperverletzungen ist ein Haftungsausschluss unzulässig, bei sonstigen Schäden wie Sachschäden oder Verlust kann die Haftung nur bei leichter Fahrlässigkeit des Kunden ausgeschlossen werden.“
Gerne und zum Nachteil der Konsumenten angewendet wird die Zahlungsverzug-Klausel: Demnach kann das Studio beliebig hohe Mahnspesen und Eintreibungskosten verlangen. „Auch das ist nach dem Konsumentenschutzgesetz nicht erlaubt“, sagt Niedermayr. „Die Kosten müssen aufgeschlüsselt werden, angemessen und notwendig sein.“
Die Arbeit der AK-Konsumentenberater zeitigt aber auch Früchte, beobachtet Niedermayr. „Nach unseren Beanstandungen bemühen sich viele Studios, auf die Verwendung unzulässiger Klauseln zu verzichten und neue Verträge zu erstellen.“
- mit kurzer Vertragslaufzeit ist man flexibler
- kostenloses Probemonat vereinbaren
- Laufzeiten und Kündigungsfristen einhalten
- bei längerfristigen Verträgen sowie bei Barvorauszahlung über den Preis verhandeln
- mehrere Studios, Preise und Leistungen vergleichen
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