Vorsicht bei Nettopolizzen, saftige Vermittlungsgebühren möglich!
-
|
Mehr
Die AK hat einem Salzburger eine 3.800 Euro-Klage eines Finanzdienstleisters vom Hals geschafft. Der Betroffene hatte eine Lebensversicherung in Form einer Nettopolizze abgeschlossen – ohne vorher beraten worden zu sein, was eine Vermittlungsgebührenvereinbarung ist. Als er diese Gebühr nicht zahlen wollte, klagte ihn der Finanzdienstleister. Die AK vertrat den Betroffenen vor Gericht, mit Erfolg: Das Gericht erkannte auf unrichtige Beratung und damit auf Irreführung des Konsumenten und wies die Klage ab. „Verträge immer genau prüfen, im Zweifelsfall helfen wir gerne weiter“, empfiehlt Angela Riegler, Leiterin der AK-Konsumentenberatung.
Immer wieder werden die Experten der Arbeiterkammer mit Fragen der Konsumenten zu so genannten Vermittlungsgebührenvereinbarungen konfrontiert. Speziell in den Jahren 2008 und 2009 verkaufte ein Finanzdienstleister vielen Salzburgerinnen und Salzburgern Lebensversicherungen im Wege einer Nettopolizze. „Das bedeutet, dass der Kunde parallel zum Versicherungsvertrag auch einen Vermittlungsgebührenvertrag, der die Provisionshöhe an den Finanzdienstleister regelt, unterschreibt“, erklärt Angela Riegler, Leiterin der AK-Konsumentenberatung. Dass in diesem Fall jene Gebühr auch bei Vertragskündigung zu entrichten ist, wurde den Konsumenten vor Vertragsabschluss aber offenbar nicht klargemacht, denn die Anzahl der Beschwerden war massiv.
Ein Salzburger, der sich weigerte die Vermittlungsgebühr zu bezahlen, wurde vom Finanzdienstleister geklagt – Streitwert: Rund 3.800 Euro. Die AK gewährte dem Betroffenen Rechtsschutz. Und das mit Erfolg: Das Bezirksgericht erkannte auf unrichtige Beratung, somit Irreführung des Konsumenten und wies die Klage ab.
AK: Genau informieren, im Zweifelsfall Beratung Aufsuchen
- Sich nie zum Abschluss eines Versicherungsvertrages drängen lassen
- Urkunden und Schriftstücke vor Unterzeichnung immer genau durchlesen
- Bei unklaren Formulierungen nachfragen
- Sollte Mann/Frau bereits eine Versicherung abgeschlossen haben, aber danach Zweifel bekommen, die Konsumentenberatung der AK aufsuchen
-
|
Mehr
Kontakt
Internetabzocke, Telefon, Energie, Lebensmittel
Tel: 0662 8687-91
Reisen, Versicherung, Banken, Kredit
Tel: 0662 8687-92
Kaufen, Dienstleistungen, Gewährleistung, Schadenersatz
Tel: 0662 8687-90
Wohnen, Miete und Eigentum
Tel: 0662 8687-120
E-Mail:
konsumentenschutz@ak-salzburg.at

