Wenn der Chef keine Arbeit für mich hat ...
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Leergefegter Gastgarten oder tote Hose im Eissalon: Wenn gerade nichts zu tun ist, schicken Chefs ihrer Mitarbeiter gerne nach Hause um Gutstunden oder Zeitausgleich zu konsumieren oder um Urlaub aufzubrauchen. Manche Arbeitnehmer bauen dabei sogar Minusstunden auf.
Tipp
Was tun, wenn ich nach Hause geschickt werde ...
Ihr Chef muss dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbaren! Sie müssen also seinem Vorschlag nicht zustimmen!
Geld bei Dienstfreistellung
Stimmen Sie dem Vorschlag ihres Chefs nicht zu, und schickt er Sie trotzdem nach Hause, liegt eine Dienstfreistellung vor. Diese ist natürlich vom Chef auch zu bezahlen. Wenn Sie keine Gutstunden verbrauchen wollen, kann ihr Chef darauf bestehen, dass Sie weiter arbeiten oder falls wirklich nichts zu tun ist auch nur im Betrieb anwesend bleiben.
Möchten Sie bei heißem Wetter aber auch lieber im Bad liegen als im leeren Geschäft herumstehen, steht einer Vereinbarung Gutstunden, Zeitausgleich oder Urlaub zu konsumieren, nichts entgegen. Aber Achtung: Minusstunden, die mit ihrer Zustimmung anfallen, müssen zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder abgebaut werden!
Job verloren
Vor allem in der Tourismusbranche werden im Sommer bei länger andauernden Schlechtwetterphasen aufgrund des Gästemangels Arbeitsverhältnisse beendet. Dabei sind die laut Gesetz oder Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungsfristen einzuhalten, auch dann wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für den Arbeitnehmer hat. Eine Beendigung aus diesem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gibt es nur in ganz wenigen Branchen.
Tipp
Was Sie bei Kündigung beachten sollten
Um die vorgeschriebenen Kündigungsfristen zu umgehen, schlagen daher Arbeitgeber in solchen Fällen ihren Mitarbeitern immer wieder einvernehmliche Lösungen per sofort vor. Darauf soll man als Arbeitnehmer nicht einsteigen! Denn man erhält weniger Geld, das Arbeitsverhältnis wird früher beendet, und man ist früher arbeitslos. Und einen neuen Job wird man oft auch nicht so schnell finden, da die anderen Unternehmen ja gerade auch mit denselben Problemen zu kämpfen haben.
Hat man gar ein Dienstverhältnis für die Dauer der Saison abgeschlossen, dann sollte man sich auf eine sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses schon gar nicht einlassen, denn dann handelt es sich in der Regel um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das während des Laufs der Befristung einseitig gar nicht beendet werden kann.
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