Wochengeld für Arbeitslose
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Arbeitslose schwangere Frauen, die wegen zu hohen Partnereinkommens keinen Anspruch auf Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld haben, bekommen jetzt Wochengeld.
Das gilt seit 1. August 2010
Auch Frauen, die noch im Arbeitslosengeldbezug schwanger wurden, aber danach keine Notstandshilfe erhalten, sind weiter kranken- und pensionsversichert. Sie erhalten nun auch Wochengeld, wenn sie ein Kind bekommen.
Änderung gilt rückwirkend
Weil die Änderung rückwirkend gilt, bekommen auch die Frauen Wochengeld, denen dies seit 1.8.2009 verwehrt wurde. Sie können Ihren Anspruch auf Wochengeld also auch rückwirkend ab dem 1.8.2009 bei Ihrer zuständigen Gebietskrankenkasse beantragen.
Hintergrund ist eine Gesetzeslücke
Ab 1.8.2009 wurden jene Personen, die aufgrund des zu hohen Partnereinkommens keine Notstandshilfe erhalten in der Sozialversicherung eigenständig versichert. Damit verloren aber Frauen, die während des Bezuges von Arbeitslosengeld schwanger wurden, ihren Anspruch auf Wochengeld. Das wurde auch auf Druck der AK korrigiert.
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