Zahlungsplan

Stimmen die Gläubiger einem Zwangsausgleichsangebot nicht zu oder kann ein Schuldner die vorgeschriebenen Mindestquoten nicht anbieten, wird vom Gericht vorhandenes Vermögen des Schuldners eingezogen und verkauft.

Beim Zahlungsplan muss der Schuldner den Gläubigern eine Quote anbieten, die seinem voraussichtlichen Einkommen in den nächsten fünf Jahren entspricht. Die Zahlungsfrist beträgt maximal sieben Jahre.

Mehrheit der Gläubiger muss zustimmen

Voraussetzung für den Zahlungsplan ist, ebenso wie beim Zwangsausgleich, dass die Mehrheit der Gläubiger zustimmt.
Im Unterschied zum Zwangsausgleich hat der Schuldner aber beim Zahlungsplan die Möglichkeit, einen neuen Zahlungsplan vorzuschlagen, wenn sich seine wirtschaftliche Lage im Laufe der Zahlungsfrist verschlechtert.

Kann der Schuldner seinen Zahlungsplan wie vereinbart erfüllen, dann wird er nach Zahlung der letzten Rate automatisch von den restlichen Schulden befreit.

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