Bitteres Steuerzuckerl

Unternehmen, die schwer vermittelbare Arbeitnehmer beschäftigen, werden bereits subventioniert und erhalten ab sofort noch ein Steuerzuckerl. Das regelt ein kürzlich von Finanzminister Wilhelm Molterer ergangener Erlass. „Der neue Finanzminister betreibt im gleichen Maße wie sein Vorgänger Klientelpolitik“, kritisiert AK-Präsident Siegfried Pichler, „statt die Steuerbelastung der Arbeitnehmer endlich zu senken, verteilt er Steuerzuckerl an Unternehmen.“

Beschäftigt ein Unternehmen einen Arbeitnehmer, für den es arbeitsmarktpolitische Zuschüsse gibt, so erhält dieses ab jetzt dafür noch zusätzlich ein Steuerzuckerl. Und zwar kann, wie bei der Blum-Prämie für Lehrlinge, nun dieser Zuschuss steuerlich geltend gemacht werden. Ein Beispiel: Beschäftigt eine Firma einen schwer vermittelbaren Arbeitnehmer - Gesamtlohn 1.000 Euro, AMS- Zuschuss 500 Euro, so kann das Unternehmen jetzt statt der 500 Euro nun die gesamten 1.000 Euro steuerlich geltend machen. Somit vermindert sich der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens.

Begutachtungsweg wird umgangen

„Unternehmen profitierten bis dato schon davon, dass sie als Anreiz um Arbeitnehmer aufzunehmen, eine indirekte finanzielle Spritze erhielten - das mag in vielen Fällen Arbeitnehmern helfen“, so AK-Präsident Pichler, „aber nun erhalten diese Unternehmen zusätzlich dazu noch einen Steuerbonus. Diese Doppelbelohnung großartig als Jobinitiative zu verkaufen, halte ich für ziemlich unverfroren“, kritisiert AK-Präsident Siegfried Pichler. „Außerdem umgeht der Finanzminister durch seinen Erlass den Begutachtungsweg.“
Vernünftiger wäre es, laut Pichler, die dafür veranschlagten 200 Millionen Euro direkt in die Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer zu investieren, statt jene zu belohnen, die bereits seit Jahren zu den Nutznießern gehören.

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