Die AK - Kammer für Arbeiter und Angestellte - Salzburg

Die AK ist die gesetzliche Interessenvertretung der unselbständig Erwerbstätigen und - wie es im AK-Gesetz heißt - "berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeiter und Angestellten zu vertreten und zu fördern".

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AK-Mitgliedschaft

Die AK ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit gesetzlicher Mitgliedschaft, die im AK-Gesetz geregelt ist. Mitglieder sind so gut wie alle ArbeitnehmerInnen (mit einigen Ausnahmen wie die Beschäftigten in der sogenannten Hoheitsverwaltung bei den Behörden von Bund und Ländern; Beschäftigten mit arbeitgeberähnlichen Funktionen wie zBManager; Beschäftigte mit freien Dienstverträgen). Die Salzburger AK hat rund 200.000 Mitglieder, alle neun Länderkammern haben bundesweit rund 3 Millionen Mitglieder.

Was kostet die AK-Mitgliedschaft?

0,5% des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage - beim durchschnittlichen Salzburger Einkommen macht das rund € 5,-- im Monat aus. Lehrlinge, Arbeitslose und KarenzurlauberInnen sind zwar AK-Mitglieder, zahlen aber keinen Beitrag.
Die AK finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder - das sichert ihre Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft!

zum Seitenanfang Bilanz 2009

Die AK Salzburg hat 2009 insgesamt rund 160.000 Beratungen(persönlich, telefonisch oder per E-Mail) durchgeführt. Durch ihren Einsatz kann die AK beträchtliche Summen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwirken, wie
  • rund 1,5 Mio. Euro durch Interventionen bei Arbeitgebern
  • 2,2 Mio. Euro, die vor dem Arbeits- und Sozialgericht erstritten wurden
  • 892.000 Euro im Konsumentenschutz
  • rund 2,0 Mio. Euro an zurückgeholter Lohnsteuer
  • 10,5 Mio. Euro über Insolvenzverfahren.
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Wie "funktioniert" die AK?

Theoretisch ausgedrückt: sie ist eine selbstverwaltete Körperschaft öffentlichen Rechts. Etwas einfacher: sie ist weder privat noch staatlich; ihre grundlegenden Aufgaben und Rechte sind im Arbeiterkammergesetz geregelt.
Selbstverwaltet bedeutet, dass die AK-Mitglieder alle 5 Jahre über die politische (fraktionelle) Zusammensetzung der Organe - wie

- Vollversammlung
- Präsidium
- Vorstand
- Ausschüsse

bei der AK-Wahl entscheiden.

Das AK-Büro setzt die Beschlüsse dieser Organe um, leistet die interessenpolitische Grundlagenarbeit und berät die Mitglieder bei allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis sowie im Konsumtenbereich.

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AK als politische Interessenvertretung

Der Bereich der Dienstleistungen, die einzelne Mitglieder in Anspruch nehmen können, ist nur ein Teil der Tätigkeit der AK. Der andere ist die politische Interessenvertretung. Das heißt, die AK bündelt und formuliert die Anliegen der Arbeiter und Angestellten und vertritt sie in der Gesetzgebung, in der Verwaltung und in der Rechtssprechung. Die Interessen ihrer Mitglieder vertreten die Experten der AK auch in vielen Gremien, Beiräten und Kommissionen (wie zB Arbeitsmarktservice, Gebietskrankenkassen uvm).
Die AK beobachtet und analysiert ständig die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und Angestellten, leitet daraus Forderungen an den Gesetzgeber, an Bund und Länder ab.
Nirgendwo sonst wie in der AK ist so viel Expertenwissen über die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der unselbständig Erwerbstätigen vorhanden.

AK und ÖGB: zwei starke Partner

AK und ÖGB haben das selbe Ziel, aber unterschiedliche Aufgaben. Ihre starke Verbundenheit macht ihre Stärke aus. Sie sind Teil der österreichischen Sozialpartnerschaft, um die uns viele andere Länder beneiden: ist sie doch Garant für einen friedlichen, konstruktiven Weg des Interessensausgleichs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

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